Nach einer längeren Konsultationsphase hat die BaFin nun die aktualisierte Fassung des Rundschreibens 10/2018 zu den Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) veröffentlicht, welche die Anforderungen des VAG konkretisieren und sich an Versicherungsunternehmen richten. Die neue Fassung berücksichtigt die IKT-Leitlinien der EIOPA und enthält insbesondere neue Kapitel zur Operativen Informationssicherheit sowie zum IT-Notfallmanagement. Das Rundschreiben ersetzt die bisherige Fassung, die neuen Regelungen gelten ab sofort ohne Übergangsfrist.
Mit unserer Praxiserfahrung aus Prüfungs- und Beratungsprojekten unterstützen wir Sie mit unserem IT & Controls Assurance Team gerne bei der Umsetzung der Anforderungen.
Hier geht es direkt zur neuen aktuellen Fassung des Rundschreibens:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2018/rs_18_10_vait_va.html